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Die verschiedenen Heilwassertypen unterscheiden sich in ihrer gesundheitsdienlichen Wirksamkeit. Es können beispielsweise die Verdauung gefördert, der Blutdruck normalisiert, die Bildung von Nierensteinen verhindert, einem Mineralstoffmangel vorgebeugt oder die Behandlung chronischer Erkrankungen unterstützt werden.
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[Zitat von Seite 22]

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Aber es gibt für Mineralwasser heute keine Vorschriften mehr über eine definierte mengenmäßige (Mindest-)Zusammensetzung. So war bis zum Jahre 1980 nach deutschem Recht für ein Mineralwasser noch vorgeschrieben, dass es mindestens 1000 mg/L an Mineralstoffen und/oder natürlicherseits 250 mg/L Kohlensäure enthalten musste. Solche mengenmäßigen Vorgaben ließen sich mit der Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union dann aber nicht mehr halten – denn viele Mineralwässer Europas haben nun einmal nicht die hohen Gehalte an Mineralstoffen wie sie vor allem die deutschen Wässer aufweisen.
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[Zitat von Seite 23]

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Die rechtlichen Vorgaben an Tafelwasser sind also deutlich weniger streng als sie es für Mineralwasser und auch für Quellwasser sind. Diese relativ offenen Rahmenbedingungen verführten in den letzten Jahren einige, aber wirklich nur wenige, Brunnenbetriebe dazu, etwas „exotisch“ – um nicht zu sagen esoterisch – anmutende Wässer auf den Markt zu bringen.
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[Zitat von Seite 26]

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Im Gehalt an Mineralstoffen übertrifft so manches Leitungswasser viele der Mineralwässer. Andersherum aber reicht in dieser Hinsicht kein Leitungswasser an die wirklich „inhaltsschweren“ Mineralwässer heran; denn der Gehalt an Mineralstoffen im Leitungswasser wird aus technischen Gründen stets unter einem bestimmten Niveau gehalten.
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[Zitat von Seite 28]